Überarbeitete AGB für Ferienwohnungen Ammerwinkel (Aufnahme-/Beherbergungsvertrag)

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen, die Ferienwohnungen Ammerwinkel (im Folgenden „Vermieter“ genannt) gegenüber dem Gast erbringt.
  2. Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken (insbesondere gewerbliche Nutzung, Veranstaltungen/Partys) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
  3. Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  4. Rauchen ist im gesamten Haus/in allen Innenräumen verboten. Bei Rauchen in der Ferienwohnung oder außergewöhnlich starker Verunreinigung kann eine Sonderreinigungsgebühr von mindestens 1.000,00 EUR erhoben werden; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Unterkunft durch den Gast angefragt und vom Vermieter bestätigt wurde (schriftlich, per E-Mail oder über Buchungsplattform) oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist – die Unterkunft bereitgestellt wurde.
  2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Bucht ein Dritter für den Gast, haftet dieser dem Vermieter zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Ansprüche des Gastes gegen den Vermieter verjähren innerhalb von einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 BGB, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Überlassung der Ferienwohnung sowie für zusätzlich in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.
  3. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise als Endpreise. Gesetzliche Änderungen, insbesondere der Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, gehen – soweit rechtlich zulässig – zu Lasten des Gastes.
  4. Nimmt der Gast nachträglich Änderungen vor (z. B. Aufenthaltsdauer, Personenanzahl, Leistungsumfang), können sich die Preise entsprechend ändern. Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
  5. Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort fällig.
  6. Der Gast kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

IV. Rücktritt des Gastes / Stornierung / Nichtanreise (No Show)

  1. Ein Rücktritt (Stornierung) des Gastes bedarf der Schriftform (z. B. E-Mail ausreichend) und der Bestätigung durch den Vermieter.
  2. Stornobedingungen:
    • Kostenfreie Stornierung bis 7 Tage vor Anreise (maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter).
    • Bei Stornierung ab 6 Tage vor Anreise sowie bei Nichtanreise (No Show) werden 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
  3. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

V. Rücktritt des Vermieters

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist eingeräumt wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn anderweitige Buchungsanfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage nicht innerhalb angemessener Frist auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
  2. Leistet der Gast eine vereinbarte Vorauszahlung/Anzahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter zum Rücktritt berechtigt.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn
    • höhere Gewalt oder andere nicht vom Vermieter zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
    • die Unterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. Personenzahl, Reisezweck) gebucht wird;
    • begründeter Anlass besteht, dass die Nutzung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters gefährdet;
    • ein Verstoß gegen Ziffer I.2 (Unter-/Weitervermietung, Zweckentfremdung) vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Anreise, Schlüsselübergabe, Abreise

  1. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ferienwohnung/Etage/Lage besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  2. Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung (sofern nicht anders vereinbart).
  3. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis spätestens 11:00 Uhr geräumt zu übergeben.
  4. Bei verspäteter Abreise kann der Vermieter für die zusätzliche Nutzung bis 18:00 Uhr bis zu 100 % des vollen Tagespreises berechnen; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  5. Es gilt das Rauchverbot gemäß Ziffer I.4.

VII. Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet für vertragliche Pflichten mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, ausgenommen
    • Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Vertretenmüssen, sowie
    • sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen und das Zumutbare beizutragen, um Schäden zu vermeiden oder zu mindern.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast den Verlust/die Beschädigung nicht unverzüglich nach Kenntnis anzeigt (vgl. § 703 BGB).
  4. Nachrichten, Post- und Warensendungen werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt; eine Haftung besteht nur nach Maßgabe von Ziffer VII.1.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist – sofern gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Vermieters.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften.

 

Stand: 01/2026 

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